Der grenzüberschreitende Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen darf einem Busunternehmen untersagt werden, wenn es unter Vernachlässigung seiner Sorgfaltspflichten verkehrsunsichere Busse einsetzt.
OVG Lüneburg, Urteil vom 23.11.2016
Vom Auftraggeber gestellte Allgemeine Geschäftsbedingungen, nach denen die anrechenbaren Kosten für Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure auf der Grundlage einer genehmigten Kostenberechnung zur Haushaltsunterlage Bau zu bestimmen sind, sind wegen unangemessener Benachteiligung des Architekten unwirksam.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.11.2016
Wird der Mieter deshalb zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund herausgefordert, weil ihm der Vermieter den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache aufgrund eines anfänglichen Mangels nicht gewährt oder wieder entzogen hat, haftet der Vermieter im Wege einer verschuldensunabhängigen Garantiehaftung nach allgemeiner Ansicht auch für den kündigungsbedingten (Umzugsschaden) Schaden des Mieters.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.11.2016
Die Kenntnis einer Bank von einem groben Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Verkehrswert einer von ihr finanzierten Immobilie ergibt sich nicht aus ihrer Kenntnis von der für die Immobilie erzielten Jahresnettomiete im Wege eines - auf schlichter Vervielfältigung der Nettomiete mit einem frei gegriffenen Faktor beruhenden - "vereinfachten Ertragswertverfahren".
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.10.2016
Eine außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter verlangt eine Abwägung der beiderseitigen Interessen der Mietvertragsparteien und eine Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles; hierzu gehören auch etwaige Härtegründe auf Seiten des Mieters.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.11.2016
Die im Wohnungseigentumsgesetz geregelte Frist zur Begründung einer Klage soll bewirken, dass für die Wohnungseigentümer und für den zur Ausführung von Beschlüssen berufenen Verwalter zumindest im Hinblick auf Anfechtungsgründe alsbald Klarheit darüber geschaffen wird, ob und in welchem Umfang ein gefasster Beschluss einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden soll und auf welche Tatsachen er gestützt wird.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.09.2016
Das Inverkehrbringen von Kosmetikprodukten ist auch dann verboten, wenn einige Bestandteile an Tieren getestet wurden, um Rechtsvorschriften von Drittländern einzuhalten.
EuGH, Urteil vom 21.09.2016
Wichtig ist, dass eine wechselseitige Kommunikation gewährleistet wird.
LG Münster, Urteil vom 15.08.2016
Die Beschwerde wurde zurückgewiesen.
VGH Muenchen, Urteil vom 31.10.2016
Die beihilfeberechtigte Klägerin begehrte Beihilfe für die Anschaffung einer Gleitsichtbrille und einer Gleitsichtsonnenbrille.
VG Augsburg, Urteil vom 10.11.2016