Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass der Vermieter für seine Untermieterlaubnis grundsätzlich eine Erhöhung der Miete verlangen darf. Dies ergibt sich aus dem erhöhten Aufwand des Vermieters sowie der erhöhten Sachrisiken. Eine Erhöhung von fünf bis 30 Euro pro Untermieter und Monat ist angemessen.
Normen: BGB § 553 Abs. 2