Das Erbrecht befasst sich mit dem Übergang von Eigentum oder Vermögen eines verstorbenen Menschen auf eine oder mehrere andere Personen.
Wenn Sie Fragen zum Erbrecht haben, kontaktieren Sie uns. Im Todesfall einer Person kommt unweigerlich die Frage auf, was mit Vermögen und / oder Eigentümern des Verstorbenen passiert. Oft gibt es hierbei Streitigkeiten unter den Erben. Im Falle solcher Erbauseinandersetzungen können wir zu Rate gezogen werden, um Erben zu unterstützen, die sich aus bestimmten Gründen benachteiligt fühlen.
Jedem Erblasser steht es offen, in seinem Testament neben der Verteilung des Erbes auch einen Testamentsvollstrecker festzulegen. Dieser verantwortet die korrekte Umsetzung des Testaments. Ob eine Testamentsvollstreckung immer sinnvoll ist, oder bei Fragen zur Formulierung können wir Sie immer beraten. Durch das Testament festgelegte Testamentsvollstrecker sind nicht verpflichtet, das Amt anzunehmen, daher können auch wir diese Aufgabe übernehmen.
Verstirbt ein Unternehmer urplötzlich und hat keine Nachfolgeregelung durch Testament oder Erbvertrag getroffen, richtet sich die Nachfolge nach gesetzlichen Regeln. Möglicherweise würden dann aber ungeeignete Personen die Leitung übernehmen. Daher können wir auch Fragen zu Erbfolgeregelungen beantworten.
Ihr kompetenter Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Thomas Jokisch