Architektenleistung Luebeck

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Die "Verordnung über die Honorare für Leistungen von Architekten und Ingenieuren (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI)" ist eine Verordnung zur Regelung der Leistungsvergütung von Architekten (der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung) und Ingenieuren in Deutschland.

Die Verordnung gilt für alle Personen, die im Inland für inländische Projekte tätig sind, unabhängig von ihrer tatsächlichen Ausbildung. Die Neufassung vom August 2009 heißt deshalb auch Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI)

Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen Honorarfragen.

Ihr kompetenter Ansprechpartner ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Dirk Roman Kulisch

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